UVV-Pressenprüfung
Wenn die Presse komische Geräusche macht, ist das kein Smalltalk – das ist eine Warnung.
Wir überprüfen Ihre Pressen, Stanzen und Scheren
Wir sind Profis in Sachen Unfallverhütungsvorschriften.
Seit mehr als 25 Jahren ist HEYDE ein "BG-empfohlenes" Unternehmen für die Sachkundigenprüfung an Pressen und Scheren, sowie für für die Umrüstung von Blechbearbeitungsmaschinen nach neuesten Sicherheitsbestimmungen. Bei HEYDE werden Ihre Maschinen auf Herz und Nieren geprüft. Wir erarbeiten Konzepte, um die Sicherheit zu erhöhen.
Wir sind ein von der Berufsgenossenschaft empfohlener Fachbetrieb für Sachkundigenprüfungen an Pressen und Scheren der Metallbearbeitung.
- Wir führen Sachkundigenprüfungen (UVV-Prüfungen) an folgenden Maschinen durch:
- Hydraulikpressen (Kleinpressen und Großpressen)
- Exzenterpressen (Kleinpressen und Großpressen)
- Gesenkbiegepressen
- Tafelscheren
- Bandanlagen
- sonstige Blechbearbeitungsmaschinen
- Wir bieten UVV Verträge mit Terminservice an.
- Wir messen Nachlaufwege und Nachlaufzeiten.
- Wir prüfen Lichtschranken.
- Wir rüsten Pressen und Scheren nach neuesten Sicherheitsbestimmungen um.
- Wir erarbeiten neue Sicherheitskonzepte an Bandanlagen und setzen sie für Sie um.
- Wir führen Gefährdungsbeurteilungen durch.
Was muss geprüft werden?
Als Pressen gelten alle Maschinen, die durch eine geradlinige Schließbewegung des Werkzeugs Metall kalt oder warm verformen. Im Einzelnen gehören folgende Maschinen oder Teile hiervon zu den in bestimmten Abständen zu prüfenden Arbeitsmitteln:
- Kantbänke
- Tafelschere
- Stanzen
- Blasformmaschinen
- Spritzgussanlagen
- Hydraulische Pressen
- Pneumatische Pressen
- Servo Pressen
- Exzenter Pressen
- Fasspressen
- Papierpressen
- Container-/Müllpressen
- Kraftbetriebene Montagevorrichtungen
- BWS (Berührungslos-Wirkende-Schutzeinrichtung) / Lichtschranke
Wie oft muss geprüft werden?
- Pressen und Stanzen der Metallbearbeitung sollen mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige bzw. befähigte Person auf sicheren Zustand geprüft werden.
- Dabei wird geprüft, ob Maschine, Schutzeinrichtungen und Sicherheitsfunktionen in Ordnung sind.
- Gemäß BetrSichV (§ 3 und § 14) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie oft und in welchem Umfang Prüfungen stattfinden – abhängig von Art der Maschine, Nutzungshäufigkeit, Betriebsbedingungen etc. Eine einmal jährlich Prüfung ist ein typischer Mindestwert, kann aber bei höherem Risiko auch kürzer sein.
- Wir beraten Sie dazu gern
Wer darf prüfen?
- Nur speziell geschulte Fachkräfte mit der entsprechenden Sachkunde, wie unsere Service-Techniker, dürfen prüfen
- Unsere Prüfer sind speziell dafür ausgebildet, verfügen über viel Erfahrung und bilden sich regelmäßig weiter
- Unsere Prüfer sind stets auf dem neuesten Stand der Technik, Normen und Vorschriften
Ihre Vorteile einer regelmäßigen Prüfung
- Erhöhung der Betriebssicherheit und Unfallverhütung
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Gesundheitsschutz der Mitarbeiter
- Vermeidung von Maschinenstillständen
- Kosteneinsparungen, vermeiden teurer Reparaturen
- Verbesserung der Produktqualität
- Längere Lebensdauer der Maschinen
- Verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit
- Risikomanagement
- Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit
Ihre Anlage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an! Tel.: 037754-509-12