Überprüfung von Lichtbogenschweißgeräten

Mein Schweißgerät hat mehr Panikattacken als ich Montagmorgen, das sollten sich mal Profis anschauen...

Wir überprüfen Ihre Lichtbogenschweißgeräte

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 besagt:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  • vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung
  • vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
  • in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Für die Prüfung von Schweißgeräten legt die DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4) entsprechende Anforderungen fest.

Soviel zu den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Menge Gründe mehr, regelmäßig einen Profi mit der Überprüfung zu beauftragen.

  • Sicherheit: Schweißgeräte sind mit hoher Spannung und Stromstärke verbunden. Eine fehlerhafte oder nicht gewartete Maschine kann zu gefährlichen Situationen führen, wie Stromschlägen oder Bränden.
  • Leistung und Qualität der Schweißnähte: Ein unzureichend gewartetes Gerät kann zu unregelmäßigen Lichtbogenbedingungen führen, was die Qualität der Schweißnähte beeinträchtigt. Dies kann die Festigkeit und Haltbarkeit der Schweißverbindungen negativ beeinflussen.
  • Vermeidung von Ausfällen: Regelmäßige Inspektionen helfen, Verschleiß oder defekte Teile frühzeitig zu erkennen, bevor es zu einem Ausfall kommt. Das minimiert ungeplante Ausfallzeiten und Reparaturkosten.
  • Verlängerung der Lebensdauer: Durch rechtzeitige Wartung und Pflege kann die Lebensdauer des Geräts verlängert werden, was langfristig Kosten spart.

Mit unseren Experten sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten und erfüllen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

Natürlich werden die Ergebnisse der Überprüfungen für Sie zur weiteren Verwendung dokumentiert.

Heyde Sachkundigenprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung