Überprüfungen nach DGUV V3
Wenn das Kabel mehr Isolierband als Isolierung hat – wird’s spannend
Wir überprüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel begegnen uns heute immer und überall. Vom Büro über die Baustelle bis zum Lager. Damit sie von der Anschaffung bis zur Verschrottung sicher verwendet werden können, schreibt die DGUV Vorschrift 3 regelmäßige Prüfungen vor. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert hierzu die Prüfpflichten und stellt sicher, dass der Zustand aller Betriebsmittel regelmäßig bewertet wird. So erkennen Sie Risiken frühzeitig und gewährleisten einen sicheren, störungsfreien Betriebsalltag.
Bei der DGUV V3 handelt es sich um eine Verordnung der Unfallversicherung. Die Vorschrift regelt die Überprüfung von unter Spannung stehenden, ortsfesten wie ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen. Das Ziel ist es zu erreichen, dass solche Geräte zuverlässig arbeiten. Außerdem sollen Unfälle und Verletzungen der Beschäftigten, die an den Maschinen arbeiten, verhindert werden.
Der Unternehmer ist als Betreiber von elektrischen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln, die unter Spannung arbeiten, für die Durchführung der DGUV V3 verantwortlich. Das bedeutet, dass der Unternehmer für die Planung und den fristgerechten Ablauf Sorge zu tragen hat. Lässt der Unternehmer die Überprüfung nicht durchführen und es kommt in der Folge zu Unfällen oder Verletzungen, dann ist er für die Schäden voll haftbar.
HEYDE bietet als eingetragener Elektrofachbetrieb diese Dienstleistung im Rahmen seines Rundum-Service an. Wir überprüfen Ihre ortsveränderlichen elektrischen Geräte.
Unsere geschulten Fachkräfte unterziehen jedes elektrische Betriebsmittel einer Einzelprüfung. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
- Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch)
- Funktionsprüfung
- Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
Natürlich werden die Ergebnisse der Überprüfungen für Sie zur weiteren Verwendung dokumentiert.
Was muss geprüft werden?
Nach der DGUV Vorschrift 3 sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Stromkreis angeschlossen sind.
🔎 Definition (vereinfacht)
- Ortsveränderlich = beweglich während des Betriebs oder leicht transportierbar, z. B. über Stecker angeschlossen
Entscheidend ist also nicht das Gewicht allein, sondern ob das Gerät nicht fest installiert ist.
✅ Typische Beispiele
- Bohrmaschinen, Winkelschleifer
- Verlängerungsleitungen & Kabeltrommeln
- Staubsauger
- Computer, Monitore, Drucker
- Kaffeemaschinen, Wasserkocher
- Ladegeräte
- Handlampen
❌ Keine ortsveränderlichen Geräte (sondern ortsfest)
- Fest angeschlossene Maschinen
- Unterverteilungen
- Fest installierte Durchlauferhitzer
- Maschinen ohne Steckverbindung
📅 Prüfpflicht
Diese Geräte müssen nach DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden. Die Prüffrist legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest.
In der Praxis liegen die Intervalle häufig bei:
- 6 Monate (Werkstatt, Baustelle)
- 12–24 Monate (Bürobereich)
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen.
Unsere erfahrenen und geschulten Sachkundigen übernehmen das für Sie. Kompetent, gesetzteskonform, transparent und natürlich werden die Ergebnisse der Überprüfungen für Sie zur weiteren Verwendung dokumentiert.