Ortsfeste Elektrogeräte
Ortsfeste Elektrogeräte sind elektrische Geräte, die dauerhaft an einem bestimmten Standort installiert sind und nicht ohne weiteres bewegt werden können.
Wichtige Merkmale von ortsfesten Elektrogeräten:
Definition:
Ortsfeste Elektrogeräte sind so konstruiert, dass sie fest mit dem Standort verbunden sind, beispielsweise durch Verkabelung oder Montage. Sie sind nicht für den mobilen Einsatz gedacht.
Beispiele:
- Küchengeräte: Fest installierte Öfen, Herde oder Geschirrspüler.
- Industriegeräte: Maschinen wie Pressen, Fräsmaschinen oder Förderanlagen.
- Hausinstallationen: Heizungsanlagen, Klimaanlagen oder feste Beleuchtungssysteme.
Sicherheitsanforderungen:
Ortsfeste Elektrogeräte unterliegen speziellen Sicherheitsvorschriften, um Gefahren wie Stromschläge oder Brände zu minimieren. Die Einhaltung von Normen wie der VDE-Norm ist oft erforderlich.
Wartung und Prüfungen:
Ortsfeste Elektrogeräte müssen regelmäßig gewartet und auf Sicherheit geprüft werden. Dies umfasst die Sichtprüfung, Funktionsprüfung und gegebenenfalls die Durchführung von Isolationsmessungen.
Die Prüfung ortsfester Elektrogeräte ist ein wichtiger Bestandteil der Betriebssicherheit. Diese Prüfungen werden in der Regel nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Normen der DIN VDE durchgeführt.
Hier sind einige wesentliche Punkte:
Prüffristen:
Die Prüffristen für ortsfeste elektrische Betriebsmittel variieren je nach Art der Anlage und den spezifischen Betriebsbedingungen. Im Allgemeinen sollten diese Prüfungen alle vier Jahre durchgeführt werden. In speziellen Betriebsstätten, wie z.B. in Räumen mit besonderer Gefährdung, kann eine jährliche Prüfung erforderlich sein.
Prüfumfang:
Die Prüfung umfasst die Sichtprüfung, die Messung und die Funktionsprüfung. Dabei wird der ordnungsgemäße Zustand der Geräte, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die einwandfreie Funktion überprüft.
Rechtliche Grundlagen:
Die Prüfungen basieren auf der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV Vorschriften 3 und 4 (ehemals BGV A3 und GUV-V A3).
Durchführung:
Wir führen die Prüfungen ausschließlich mit befähigten Person durch. Diese Person werden regelmäßig geschult und verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen.