Nachlaufzeitmessung
Der Mindest-Sicherheitsabstand [S] einer Schutzeinrichtung ist der Abstand zwischen der Schutzeinrichtung oder ortsbindenden Befehlseinrichtung und der ersten Gefahrstelle im abzusichernden Gefahrenbereich. Er berechnet sich aus folgende Faktoren:
Annäherungsgeschwindigkeit [K] von einem Körper oder einem Körperteile an die Gefahrstelle. Hier gibt es nach DIN EN ISO 13855 vorgegebene Konstanten für verschiedene Annäherungssituationen.
Gesamt-Nachlaufzeit [T] eines mechanischen Systems – ist die Zeit, die eine Maschine benötigt, um nach dem Auslösen eines Stoppsignals vollständig zum Stillstand zu kommen.
Eindringabstand [C] ist der Abstand, um den sich ein Körperteil (üblicherweise eine Hand) an der Schutzeinrichtung vorbei in Richtung des Gefährdungsbereichs bewegen kann, bevor die Schutzeinrichtung ausgelöst wird. (Quelle: DIN EN ISO 13855:2010-10)
Berechnung:
Die Berechnung des Mindest-Sicherheitsabstandes einer Schutzeinrichtung zur ersten Gefahrstelle erfolgt nach folgender Formel:
S = (K x T) + C
Besonderheiten:
Je nach Art der eingesetzten Schutzeinrichtung sind verschiedene Einflussfaktoren bei der Berechnung zu beachten. Hier haben bspw. verschiedenste Bauarten von Zweihandbedienpulten, unterschiedliches Detektionsvermögen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen oder Bauhöhen elektrisch verriegelter, trennender Schutzeinrichtungen einen Einfluss auf die einzusetzenden Berechnungs-Variablen.