Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
Die Maschinenrichtlinie (MRL), auch bekannt als EU-Richtlinie 2006/42/EG, ist ein wichtiges Regelwerk der Europäischen Union, das die Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen festlegt. Diese Richtlinie wird am 20. Januar 2027 durch die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (EU-MVO) abgelöst.
Wichtige Merkmale der Maschinenrichtlinie / EU-Maschinenverordnung:
Ziel:
Die MRL / EU-MVO soll die Sicherheit von Maschinen und die Gesundheit der Benutzer gewährleisten, während gleichzeitig der freie Warenverkehr innerhalb der EU gefördert wird.
Anwendungsbereich:
Die Richtlinie gilt für eine Vielzahl von Maschinen, einschließlich Maschinen für die Industrie, Landwirtschaft, Bau und Dienstleistungssektor. Bestimmte Ausnahmen gelten, wie beispielsweise für Produkte, die bereits durch andere spezifische Richtlinien geregelt sind.
Sicherheitsanforderungen:
Die MRL / EU-MVO legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die Maschinen erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Sicherheit bei der Verwendung
- Konstruktive Sicherheit
- Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit
Konformitätsbewertung:
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Maschinen die Anforderungen der MRL / EU-MVO erfüllen. Dies kann durch verschiedene Verfahren der Konformitätsbewertung erfolgen, je nach Risiko und Komplexität der Maschine.
CE-Kennzeichnung:
Maschinen, die die Anforderungen der MRL / EU-MVO erfüllen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Dies signalisiert, dass das Produkt den europäischen Sicherheitsstandards entspricht und in der EU vermarktet werden darf.
Dokumentation:
Hersteller sind verpflichtet, technische Unterlagen zu erstellen, die den Nachweis der Konformität belegen. Diese Dokumentation muss auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden können.
Wartung und Gebrauch:
Die MRL / EU-MVO fordert, dass Maschinen so gestaltet sind, dass Wartung und Gebrauch sicher und einfach sind. Dies umfasst auch die Bereitstellung von klaren Bedienungsanleitungen.